Bildrechte: dpa/picture-alliance/Uli Deck
Audiobeitrag

BGH gibt Mutter im Streit gegen Facebook Recht

Bildbeitrag
>

O-Ton B5: BGH-Richter: Eltern erben Facebook-Konto

O-Ton B5: BGH-Richter: Eltern erben Facebook-Konto

Facebook darf Erben den Zugang zu Nutzerkonten nicht vorenthalten - das hat der BGH entschieden. Richter Herrmann auf B5 aktuell: "Facebook-Konten werden genauso vererbt wie Tagebücher oder Briefe."

Von
B5-Red2

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Geklagt hatte eine Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Die Mutter wollte mit der Einsichtnahme auf das Facebook-Konto erfahren, ob ihre tote Tochter eventuell Selbstmordpläne hatte, weil sie von anderen Nutzern gemobbt worden war. Die 15-Jährige war 2015 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt.

Der Bundesgerichtshof hat der Mutter nun in letzter Instanz Recht gegeben.


Nachrichten im Originalton hören? Wer hat was gesagt? In B5 aktuell? Das geht auch im Abo in „Mein BR24“. Einfach auf das Schlagwort „Originalton“ tippen und zur Liste „Mein BR24“ hinzufügen. Und nie wieder einen „Originalton“ versäumen.