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BGH gibt Mutter im Streit gegen Facebook Recht

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O-Ton B5: BGH-Richter: Eltern erben Facebook-Konto

Facebook darf Erben den Zugang zu Nutzerkonten nicht vorenthalten - das hat der BGH entschieden. Richter Herrmann auf B5 aktuell: "Facebook-Konten werden genauso vererbt wie Tagebücher oder Briefe."

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Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Geklagt hatte eine Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Die Mutter wollte mit der Einsichtnahme auf das Facebook-Konto erfahren, ob ihre tote Tochter eventuell Selbstmordpläne hatte, weil sie von anderen Nutzern gemobbt worden war. Die 15-Jährige war 2015 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt.

Der Bundesgerichtshof hat der Mutter nun in letzter Instanz Recht gegeben.


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