Geklagt hatte eine Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Die Mutter wollte mit der Einsichtnahme auf das Facebook-Konto erfahren, ob ihre tote Tochter eventuell Selbstmordpläne hatte, weil sie von anderen Nutzern gemobbt worden war. Die 15-Jährige war 2015 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt.
Der Bundesgerichtshof hat der Mutter nun in letzter Instanz Recht gegeben.
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