Die Deutsche Fußball-Liga muss sich grundsätzlich an Kosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisiko-Spielen der Bundesliga beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte die Forderungen des Bundeslandes Bremen für rechtens. Zur Begründung hieß es, die Sicherheit sei zwar Kernaufgabe des Staates. Eine Kostenbeteiligung der DFL sei aber zulässig, weil die Spiele auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich seien.
Nachrichten im Originalton hören? Wer hat was gesagt? In B5 aktuell? Das geht auch im Abo in „Mein BR24“. Einfach auf das Schlagwort „Originalton“ tippen und zur Liste „Mein BR24“ hinzufügen. Und nie wieder einen „Originalton“ versäumen.