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Angeklagte Beate Zschäpe neben ihrem Anwalt Mathias Grasel

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NSU-Prozess soll weitergehen

Nach einer Serie von Befangenheitsanträgen und wochenlanger Unterbrechung soll der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte weitergehen. Offen ist, ob die Nebenkläger mit ihren Plädoyers beginnen können. Von Thies Marsen

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Vor sechs Wochen hat die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess ihr Plädoyer beendet und hohe Strafen für drei der fünf Angeklagten gefordert. Danach hat das Gericht nur noch einmal verhandelt und das auch nur für eine halbe Stunde. Denn die Verteidigung der beiden mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben und André E, haben seither mindestens elf Befangenheitsanträge gegen den Senat und seine Richter gestellt. Das Gericht muss diese – sofern sie nicht unzulässig sind – eingehend prüfen und darauf achten, keinen Fehler zu machen, der als Grund für eine Revision herhalten könnten.

Platzt der Prozess?

Sollte der Prozess diese Woche nicht weitergehen, dann droht er sogar zu platzen. Denn laut Gesetz darf er nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Auf dem Programm stünden eigentlich die Nebenklage-Plädoyers – also die Schlussvorträge der Anwälte der NSU-Opfer und ihrer Angehörigen. Obwohl nicht absehbar ist, ob diese heute tatsächlich beginnen können, wollen einige Angehörige heute in den Gerichtssaal kommen: So etwa Gamze und Elif Kubaşık, Tochter und Witwe des Dortmunder Mordopfers Mehmet Kubaşık. Sie wollen durch ihre Präsenz deutlich machen, worum es vor dem Oberlandesgericht in München doch vor allem gehen sollte: Um zehnfachen Mord, um drei Bombenanschläge, um Neonazi-Terroristen und ihre Helfer.