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Syrische Flüchtlinge in Deutschland

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Mindestens 26.000 Angehörige stellen Antrag auf Familiennachzug

Knapp drei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zum Familiennachzug für Flüchtlinge haben 26.000 Menschen einen solchen Antrag gestellt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Das geht nach einem Bericht der "Rheinischen Post" aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage hervor. Das Kabinett will heute eine Gesetzesnovelle auf den Weg bringen, wonach ab August monatlich bis zu 1.000 Angehörige zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen dürfen. Derzeit dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus nur in Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Die meisten Familiennachzüge werden nach wie vor bei Flüchtlingen mit besserer Bleibeperspektive genehmigt. Allein die Zahl der Syrer, die als nahe Angehörige nach Deutschland nachziehen durften, stieg demnach von 21.376 im Jahr 2015 auf 40.725 im vergangenen Jahr. Seit 2013 erteilte das Auswärtige Amt weltweit knapp 390.000 Visa zum Familiennachzug.

FDP fordert konsequente Rückführung

FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg verlangte auf der Grundlage dieser Zahlen eine zügige Antragsbearbeitung und konsequente Rückführung abgelehnter Bewerber. Dies sei die "notwendige Kehrseite eines funktionierenden Asylsystems", so Teuteberg. Nur so könne die "Herkulesaufgabe" gelingen, Hunderttausende zu integrieren, die jetzt schon hier seien und ihre Angehörigen nachholen dürften.