Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf den Gesetzenwurf. Wirtschaftsberater müssen demnach künftig beim Finanzamt melden, wenn sie bestimmte Steuersparmodelle verkaufen wollen. Auch Steuerpflichtige müssten Steuergestaltungsmodelle unter bestimmten Voraussetzungen zur Anzeige bringen, etwa wenn in einem Familienunternehmen die Steuerabteilung ein Steuersparmodell entwickelt habe, berichtete das "Handelsblatt".
Anzeigepflicht soll auch für Erbschaft- und Grunderwerbssteuer gelten
Die Länderfinanzminister wollen dem Bericht zufolge die Anzeigepflicht nicht nur auf die Ertragssteuer, sondern auch auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbssteuer anwenden, da auch in diesen Bereichen "Steuergestaltungen bekannt und vorstellbar" seien. Eine zentrale Stelle solle die angezeigten Steuersparmodelle sammeln, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Ländern dann entscheiden, ob eine Gesetzeslücke geschlossen werden müsse.