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Kabinett beschließt Entlastungen für gesetzlich Versicherte

Die Große Koalition hat die geplante Milliarden-Entlastung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Ab 1. Januar 2019 sollen die Zusatzbeiträge wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und -nehmern getragen werden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Bisher wird der Zusatzbeitrag, der im Schnitt 1,0 Prozent des Bruttolohns ausmacht, allein von den Beschäftigten gezahlt. Zudem ist eine Entlastung für Kleinselbstständige vorgesehen: Ab 2019 wird für sie der monatliche Mindestbeitrag zur Krankenkasse auf 171 Euro halbiert.

Krankenkassen müssen Rücklagen abschmelzen

Ab 2020 sollen vermögende Krankenkassen darüber hinaus gezwungen werden, über einen Zeitraum von drei Jahren ihre Rücklagen so weit abzubauen, dass sie die Ausgaben eines Monats nicht mehr überschreiten. Mit dem Geld sollen die Beiträge gesenkt oder stabilisiert werden. Eigentlich sollte der Abbau der Rücklagen bereits 2019 beginnen, doch nun soll es zunächst eine Reform des Finanzausgleichs der Krankenkassen (RSA) geben.

Gesundheitsminister Jens Spahn sprach von einem guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Neben den Entlastungen sorge die Reform für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Dieser solle künftig nicht mehr dadurch verzerrt werden, dass einige Kassen zu viele Finanzreserven angehäuft hätten. Die Arbeitgeber haben die auf sie zukommenden milliardenschweren Mehrkosten für die Rückkehr zur Parität kritisiert.