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Einbahnstraßenschilder mit Aufschrift Asyl und Abschiebung

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Innenministerium räumt Verfahrensfehler bei Abschiebung ein

Nach der umstrittenen Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. ist einem NDR-Bericht zufolge erneut ein Flüchtling womöglich rechtswidrig in sein Heimatland zurückgeführt worden. Das Bundesinnenministerium räumte "Verfahrensfehler" ein.

Bei dem jüngsten Abschiebeflug nach Afghanistan sei ein 20-Jähriger an Bord gewesen, der nicht hätte abgeschoben werden dürfen, meldete der NDR. Das Asylverfahren des Mannes war demnach noch nicht beendet. Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl beantragt, dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt. Der 20-Jährige klagte gegen die Ablehnung seines Asylantrags. Die Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald war laut NDR noch anhängig, als der Mann von Polizisten aus seiner Unterkunft in Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern geholt und am 3. Juli zusammen mit 68 anderen Afghanen abgeschoben wurde.

Abschiebung vor Anhörung

"Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine Abschiebung erfolgen dürfen", teilte der Gerichtssprecher dem NDR mit. In der Woche nach der Abschiebung hätte Nasibullah S. vor Gericht angehört werden sollen. Wie der Sender unter Berufung auf ihm vorliegende Dokumente berichtete, gingen das Bamf und die Ausländerbehörde jedoch davon aus, dass die Ablehnung des Asylantrags rechtskräftig sei und der Mann abgeschoben werden könne.

Fälschlich von "Verfristung" ausgegangen

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage des NDR mit, das Bamf sei trotz eines richterlichen Hinweises "von einer Verfristung der vom Asylbewerber eingereichten Klage ausgegangen". Das Bamf habe den Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Klage noch anhängig sei, der zuständigen Ausländerbehörde nicht mitgeteilt. 

Die Abschiebung hätte verhindert werden können, wenn das Bamf auf den entsprechenden Hinweis des Verwaltungsgerichts hin, mit einer erneuten Überprüfung des Sachverhaltes reagiert hätte. Im vorliegenden Fall seien "Verfahrensfehler beim Bamf zu konstatieren".

Anwältin fordert Rückholung

Die Anwältin von Nasibullah S., Sonja Steffen, hat nach eigenen Angaben bereits beantragt, dass die Behörden ihren Mandanten zurück nach Deutschland holen, damit er sein Verfahren beenden kann. Steffen ist auch Stralsunder SPD-Bundestagsabgeordnete.