Bei der bevorstehenden Innenministerkonferenz werde über die Frage beraten, ob die Hersteller solcher Systeme bei Lauschangriffen zur Zusammenarbeit mit den Ermittlern verpflichtet werden.
Es gehe dabei nicht um einen Ausbau von Bespitzelungsmaßnahmen, betonte der Sprecher. Es gehe lediglich "um die Tauglichmachung bestehender Möglichkeiten", weil die Polizei "Probleme bei der technischen Umsetzbarkeit" von richterlich angeordneten Lauschangriffen festgestellt habe.
Moderne Schließanlagen zu sicher für die Polizei
Der Polizei fällt es wegen moderner Alarmsysteme immer schwerer, in Räumen oder Autos Abhörwanzen zu verstecken, ohne dass der Besitzer dies merkt. Die modernen Schließanlagen von Autos seien mittlerweile so abgesichert, dass ihre Besitzer schon bei kleinsten Erschütterungen über Messenger-Dienste informiert würden, sagte der Sprecher. Allein im Berichtsjahr 2016/2017 habe es 25 Fälle gegeben, wo Abhörtechnik trotz eines richterlichen Beschlusses nicht in alarmgesicherte Autos eingebaut werden konnten.
Kein Zugriff auf IT-Geräte beabsichtigt
Es gehe dabei aber ausdrücklich nicht um den Zugriff auf IT-Geräte zur Überwachung von Telekommunikation oder die Online-Durchsuchung, sondern um das Abhören Verdächtiger innerhalb und außerhalb von Wohnungen. "Es geht nicht um Smartphones, es geht nicht um Tablets, es geht nicht um Mikrofone in Smart-TVs - all das ist nicht Gegenstand der Diskussion", betonte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Anwaltverein befürchtet erhebliches Missbrauchsrisiko
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) strebt mit der geplanten Gesetzesänderung an, automatische Mitteilungen von Alarmsystemen zu unterbinden. Er will der Industrie vorschreiben, ihre Programmierprotokolle offenzulegen.
Der Deutsche Anwaltverein äußerte erhebliche rechtliche Bedenken an diesen Plänen. Es sei unverhältnismäßig, wenn "unabhängig von Verdachtsmomenten bei praktisch jedem Bürger Einfallstore für mögliche Überwachungsmaßnahmen veranlagt werden". Zudem gebe es dann ein erhebliches Missbrauchsrisiko, weil sich auch Dritte dieser technischen Systeme bedienen könnten, erklärte der Anwaltverein.