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Barbara Hendricks

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Hendricks im Falle von Fahrverboten für Blaue Plakette

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sieht für den Fall, dass Städte tatsächlich Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen, die Notwendigkeit einer Blauen Plakette. Vermehrt wurden Rufe nach einer einheitlichen Lösung laut.

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Wenn es zu Fahrverboten käme, dann müssten "die gekennzeichnet werden, die eben sauber sind und deswegen nicht unter Fahrverbote fallen", sagte Hendricks im ZDF. Ausnahmen müsse es auch etwa für Krankenwagen, Handwerker und Anwohner geben. 

Erst mal Fahrverbote vermeiden

Hendricks sagte, zunächst werde weiter versucht, Fahrverbote zu vermeiden. Dies geschehe etwa mit dem Sofortprogramm Saubere Luft. Viele der betroffenen Städte würden sich bald innerhalb der Grenzwerte befinden, sagte die geschäftsführende Ministerin. Dann blieben noch etwa 20 Städte übrig, "bei denen wir wirklich große Anstrengungen unternehmen müssen". Wenn es dann doch zu Fahrverboten komme, müsse die Politik "damit umgehen", fügte Hendricks hinzu. "Das kann nur mit einer Positivkennzeichnung gehen."

Appelle für einheitliche Lösung

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) forderte, "so schnell wie möglich" die Blaue Plakette auf den Weg zu bringen. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) forderte eine solche einheitliche Plakette, "um kommunale Flickenteppiche zu vermeiden". Die Bundesregierug bemühte sich derweil, die Sorgen von Millionen Diesel-Fahrern zu dämpfen. Es gehe "wirklich nicht um die gesamte Fläche und alle Autobesitzer", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). 

Höchstrichterliches Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstag geurteilt, dass Städte zur Senkung der Stickoxid-Belastung grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen dürfen. Dazu sei keine bundeseinheitliche Regelung nötig. Allerdings verwiesen die Richter ausdrücklich darauf, dass bei Fahrverboten die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss und es auch Ausnahmen etwa für Handwerker geben muss.

Hintergrund des Leipziger Urteils waren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) wurden 2017 die Stickoxid-Grenzwerte in insgesamt rund 70 Kommunen überschritten.