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Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht

Seit der Wiedervereinigung war klar, die Grundsteuer muss angepasst werden. Doch geschehen ist nichts. Jetzt wird sie vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Die Steuer gehört zu den wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Von Wolfram Schrag

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Das höchste deutsche Gericht prüft, ob die Besteuerung der bundesweit 35 Millionen Grundstücke verfassungswidrig ist. Zwei Immobilienbesitzer haben geklagt, außerdem hat es zwei sogenannte Vorlagen des Bundesfinanzhofs gegeben.

Die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen

Bei der Grundsteuer wird zwischen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und Baugrundstücken unterschieden. Die Steuereinnahmen auf Baugrundstücke bringen den Kommunen Einnahmen in Höhe von rund 13,3 Milliarden Euro. Bei Grundstücken aus Land- und Forstwirtschaft sind es rund 400 Millionen Euro. Das heißt aber auch, dass jede Reform diese Einnahmequelle nicht versiegen lassen soll.

Warum verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof hat das jetzige Verfahren durch eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht angestoßen. Nach Ansicht des obersten Steuergerichts ist die Regelung zur Grundsteuer spätestens seit 2009 verfassungswidrig und verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.

Problem: Unterschiedliche Einheitswerte

Das hängt mit dem sogenannten Einheitswert zusammen, der die Bemessungsgrundlage für die Steuer darstellt. Und dieser klafft zwischen Ost- und Westdeutschland auseinander. Im Westen gelten Einheitswerte des Jahres 1964, im Osten solche sogar von 1935. Angepasst wurden diese Werte nicht, und das hat Folgen. Trotz vergleichbarer Lage und Größe können die Werte erheblich voneinander abweichen. In der mündlichen Verhandlung erklärte Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus:

"Zwischen 1964 und heute, da liegen Welten dazwischen."

Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht

Werte nicht aktuell

Kritisiert wurde in Karlsruhe auch, dass der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nachgekommen sei, die Einheitswerte alle sechs Jahre an die Wertentwicklung anzupassen.

Berechnung des Einheitswertes

Je nach Art des Grundstücks und der Bebauung wird der Anteil des Einheitswerts unterschiedlich berechnet. Dieser ergibt sich aus der Quadratmeterzahl und einem Multiplikator. Diese liegt bei Mehrfamilienhäusern bei 3,5 von Tausend. Wie hoch die Grundsteuer am Ende ist, liegt aber an der Kommune. Diese darf mittels eines Hebesatzes diesen Grundstücksmesswert erhöhen. Grundsteuern sind im Übrigen auch für Mieter wichtig: Als Nebenkosten sind sie umlagefähig, also ein Teil der Miete.

Folgen eines Urteils

Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Ansicht, dass die Grundsteuer verfassungswidrig ist, wird sie aller Voraussicht nach dem Gesetzgeber eine Frist setzen. In dieser Zeit müssten Bund und Länder zu eine Neuregelung der Grundsteuer kommen.