Schriftzug "Sterbehilfe" aus Buchstabenplättchen des Spiels "Scrabble" und Giftspritze (Symbolbild)
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Im Parlament liegen nun zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe-Regelung vor. (Symbolbild)

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Liberaler Gesetzentwurf zu Sterbehilfe vorgestellt

In die Diskussion über Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung. Zwei Abgeordnetengruppen aus FDP und den Grünen stellten nun ihren gemeinsamen, liberalen Gesetzentwurf vor - als Gegenvorschlag zum gemeinsamen Entwurf von CDU und SPD.

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Die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) haben am Dienstag ihren Gesetzentwurf zur Suizid-Beihilfe vorgestellt. Die beiden Gruppen hatten ihre jeweiligen Entwürfe zusammengelegt, daraus erarbeiteten sie ein gemeinsames Konzept. Damit wollen sie die Chancen für eine liberalere Regelung gegenüber einem anderen parteiübergreifenden Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) verbessern.

Entwurf: Ärzte sollen Mittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen

Der Entwurf von Künast und Helling-Plahr sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig ein Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen an Volljährige, die ihr Leben "aus autonom gebildetem, freiem Willen" beenden möchten. Dazu sollen Voraussetzungen zu Beratung und Aufklärung geregelt werden. Unter anderem sollen entsprechende Arzneimittel frühestens drei Wochen und höchstens zwölf Wochen nach einer Beratung verordnet werden dürfen.

Künast sagte: "Ausgangspunkt ist, dass eine Regelung nicht ins Strafgesetzbuch gehört." Helling-Plahr ergänzte: "Suizidhilfe in Deutschland braucht Menschlichkeit und keine Verbotsgesetze."

Gemeinsamer CDU-/SPD-Entwurf: Sterbehilfe über Strafrecht regeln

Im Parlament liegt bereits ein anderer parteiübergreifender, gemeinsamer Entwurf einer Abgeordnetengruppe von SPD und CDU. Die Initiative um Castellucci und Heveling will die Suizidbeihilfe über das Strafrecht regeln. Der Entwurf sieht ein grundsätzliches Verbot der geschäftsmäßigen, also organisierten Sterbehilfe vor. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können. Nicht rechtswidrig ist die geschäftsmäßige Sterbehilfe jedoch demnach, wenn bestimmte Beratungspflichten und Wartezeiten erfüllt sind. Konkret sollen Sterbewillige im Regelfall mindestens zwei Untersuchungen durch Fachärztinnen beziehungsweise Fachärzte für Psychiatrie oder Psychotherapie sowie mindestens eine weitere Beratung absolvieren.

Neuregelung nötig nach Bundesverfassungsgerichtsurteil

Über eine mögliche gesetzliche Regelung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Bundestag ohne Fraktionsvorgabe abgestimmt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte: Es hatte das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt".

Mit Material von dpa und KNA

Anmerkung der Redaktion:

Zunächst (13. 6. 2023) war dieser Artikel überschrieben mit: "FDP und Grüne stellen gemeinsam Entwurf zu Sterbehilfe vor". Damit wurde wohl nicht ausreichend deutlich, dass es sich um einen parteiübergreifenden Entwurf (gemeinsame Initiative von SPD und Grüne) handelt. Aufgrund eines Leser-Hinweises haben wir dies korrigiert. Im Artikeltext wurde auch ursprünglich schon deutlich, dass SPD und Grüne ihre ursprünglich getrennten Entwürfe für einen gemeinsamen zusammenlegten.

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