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Der Eingang der Staufer-Kaserne der Bundeswehr in Pfullendorf.

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Gericht erklärt Entlassung von Pfullendorf-Soldaten für rechtens

Die Entlassung von Bundeswehr-Soldaten wegen Teilnahme an demütigenden Aufnahmeritualen in Pfullendorf war rechtens. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschieden. Das Gericht sprach von Folterritualen.

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In der Begründung ist von einem schwerwiegenden Fehlverhalten die Rede. Selbst wenn solche Rituale im Einverständnis aller Beteiligten erfolgten, ende der Spaß dort, wo er die Würde und die Ehre eines Kameraden verletze. Das Gericht wies damit die Anträge von drei Soldaten zurück, gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in Berufung zu gehen. Die Fälle sind somit rechtskräftig abgeschlossen.

Quälerische Rituale

Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit schockiert. Es ging um angebliche sexuell-sadistische Praktiken - die Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht - und um quälerische Rituale. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als "abstoßend und widerwärtig" bezeichnet. Vier Soldaten waren deswegen Anfang 2017 aus der Truppe ausgeschlossen worden - zu Recht, wie zunächst das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied. Gegen dieses Urteil hatten drei der Betroffenen beim VGH die Zulassung auf Berufung beantragt. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte seinen Antrag zurückgenommen.