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Hinweisschild Bundesverfassungsgericht

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Togoer aus Ellwangen: Eilantrag gegen Abschiebung abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des bei einem Großeinsatz der Polizei Anfang Mai im baden-württembergischen Ellwangen gefassten Asylbewerbers aus Togo gegen seine Abschiebung nach Italien abgewiesen - mangels ausreichender Begründung.

Der Anwalt des Mannes hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, um die Abschiebung des Togoers zu verhindern und seine Freilassung aus Abschiebehaft zu erreichen. Sein Mandant sei in den Grundrechten verletzt, hatte der Anwalt argumentiert.

"Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt", teilte das Gericht in Karlsruhe nun mit. Die Verfassungsbeschwerde sei "bisher mangels ausreichender Begründung unzulässig". Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Fall beschäftigte die Justiz

Der 23-jährige Mann aus Togo sitzt in Abschiebehaft und soll nach Italien überstellt werden. Dort wurde er erstmals als Flüchtling registriert und reiste später weiter nach Deutschland.

Bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte einen Eilantrag abgelehnt und den Weg für die Abschiebung freigemacht. Eine Beschwerde dagegen war wieder vom Anwalt des Togoers wieder zurückgezogen worden. 

Der Fall hat erhebliche Diskussionen ausgelöst. Nachdem ein erster Abholungsversuch des Togoers am Widerstand anderer Migranten scheiterte, war die Polizei einige Tage später mit mehr als 100 Einsatzkräften nach Ellwangen zurückgekehrt.