Bildrechte: picture-alliance/dpa

Facebook

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Daten-Skandal: Das Problem ist nicht Facebook

Vor dem US-Kongress wurde Facebook-Chef Mark Zuckerberg immer wieder dazu gedrängt, eine Änderung seines Geschäftsmodells zuzusagen. Doch das nur von Facebook zu verlangen, löst überhaupt kein Problem. Von Florian Regensburger

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Es hatte teilweise den Anschein eines Verhörs: Bei den Anhörungen am Dienstag im Senat des US-Kongresses und am Mittwoch im Energie- und Handelsausschuss des Abgeordnetenhauses versuchten die Mandatsträger immer wieder, dem 33-jährigen Facebook-Gründer weitgehende Zusagen abzunötigen. Man hat gemerkt, viele der Abgeordneten waren sauer.

Die Forderungen an Facebook sind verständlich

Sei er, Zuckerberg, nun bereit, die Standard-Einstellungen für Privatsphäre bei Facebook derart zu ändern, dass die Erhebung und Weitergabe persönlicher Daten auf ein Minimum begrenzt werde? Sei er bereit, Facebooks Geschäftsmodell dahingehend zu ändern, dass Targeted Ads, also zielgerichtete Werbung aufgrund persönlicher Daten, darin am besten gar nicht mehr vorkomme? Diese Forderungen sind erst einmal verständlich. Sie zeugen aber nicht von großem Verständnis der Mechanismen des heutigen World Wide Webs.

Targeted Ads durchziehen das gesamte World Wide Web

Facebook ist nur ein Teil des Problems. Denn personenbezogene Daten zu Werbezwecken auszuschlachten und auf Basis dieser Informationen zielgerichtete Werbung anzuzeigen und - vor allem - zu verkaufen, ist eine der tragenden Finanzierungssäulen der heutigen Konsumenten-Angebote im Internet. Nicht nur Facebook tut es. Es tun auch Google, Amazon und zahllose weitere Internetunternehmen. Und alle Unternehmen, die bei Facebook, Google oder über andere Online-Werbenetzwerke Anzeigen schalten.

Wirkung von Online-Werbung umstritten

In wie weit Menschen sich aber auch von einer solch gezielten Ansprache manipulieren lässt, ist umstritten. "Es ist sehr schwierig, jemanden durch Werbung auch tatsächlich zu beeinflussen", sagt Simon Hegelich, Inhaber des Lehrstuhls für Political Data Science der Hochschule für Politik an der TU München, der zu Meinungsmanipulationen über soziale Medien forscht. Einfacher sei es dagegen, so Hegelich, jemanden durch Werbung in einer bereits bestehenden Haltung zu bestärken. Auch darin steckt ja ein gewisses Manipulations-Potenzial.

Dieses Potenzial zu nutzen, ist aber eben nicht nur auf Facebook beschränkt. Wer über Google Anzeigen schaltet, die dann auf jeder Website erscheinen können, die Google-Anzeigen eingebunden hat und sich darüber (mit) finanziert, kann ebenfalls sehr genau festlegen, welche Zielgruppe seine Werbung sehen soll. Auch bei Google passiert das aufgrund persönlicher Daten, die der Konzern aus dem Onlineverhalten der Nutzer seiner verschiedenen Dienste zieht: Aus der Google-Suche, aus dem Standortverlauf, den das Smartphone-Betriebssystem Android aufzeichnet, aus dem E-Mail-Dienst Gmail und aus vielen anderen Google-Apps.

Die Forderung an Facebook greift zu kurz

Personalisierte Werbung ließe sich auch auf Basis ausschließlich von Daten vermarkten, die Nutzer den Unternehmen souverän und wissentlich dafür preisgeben. Dafür bräuchte es einfache, verständliche Nutzungsbedingen für all die praktischen und unterhaltsamen Internetdienste wie soziale Netzwerke, Videoportale, Landkarten- und Navigationsdienste und viele weitere mehr, die durch Werbefinanzierung überhaupt erst kostenlos angeboten werden können. Ebenso klar und verständlich müsste die Einwilligung in eine mögliche Datenweitergabe formuliert sein und kommuniziert werden.

Hoffnung durch Europäische Datenschutzgrundverordnung

Ein Schritt in diese Richtung könnte die Europäische Datenschutzgrundverordnung sein, die am 25. Mai in Kraft tritt. Sie fordert mehr Transparenz bei den Nutzungsbedingungen und schreibt strengere Regeln bei der Datenweitergabe an Drittanbieter vor. Es bleibt abzuwarten, wie sehr sich auch US-Unternehmen, die in Europa operieren, daran gebunden fühlen; und wie hart europäische Gerichte bei Verstößen durchgreifen und auch Bußgelder - bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich - verhängen werden.