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Person beim Staubsaugen

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Das ändert sich zum 1. September

Das ändert sich zum 1. September

Ab heute treten wieder einige neue Regelungen in Kraft. Die Bundesregierung will Carsharing fördern, trächtige Tiere bekommen besseren Schutz und Staubsauger werden gesetzlich gedrosselt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock.

Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Staubsaugern wurde nochmals erhöht. Ab heute dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel gelangen. Die Saugleistung darf dabei aber nicht sinken. Die Skala reicht von Energieeffizienzklasse A+, A++, A+++ bis Energieeffizienzklasse D. Die Energieeffizienzklassen E, F und G fallen weg. Darüber hinaus dürfen neue Staubsauger nicht lauter als 80 Dezibel sein.

Das Auto teilen statt besitzen

Das Carsharing wurde in den letzten Jahren immer beliebter. Diesen Trend will die Bundesregierung unterstützen. Kommunen können ab sofort bei Carsharing-Parkplätzen auf sonst übliche Parkgebühren verzichten.

Schlachten hochträchtiger Tiere verboten

Ab sofort ist es grundsätzlich verboten, Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zur Schlachtung abzugeben. Ausgenommen sind zunächst Ziegen und Schafe. Pelztiere dürfen zudem nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.

Lärmschutzverordnung für Sportanlagen geändert

Um Sportanlagen auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser nutzen zu können, erlaubt die neue Lärmschutzverordnung dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen. Sie stellt gleichzeitig neue Immissionsrichtwerte für "Urbane Gebiete" auf, das heißt gemischte Stadtviertel mit besonders dichter Bebauung. Diese Änderung tritt am 9. September 2017 in Kraft.