Bundestag setzt Schuldenbremse für Haushaltsjahr 2023 aus (Symbolbild)
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Kay Nietfeld

Bundestag setzt Schuldenbremse für Haushaltsjahr 2023 aus (Symbolbild)

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Nachtragshaushalt beschlossen - Schuldenbremse ausgesetzt

Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil repariert der Bundestag den Etat für 2023. Als Voraussetzung dafür erklärt das Parlament eine außergewöhnliche Notsituation. Auch die Schuldenbremse wird ausgesetzt.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Der Bundestag hat einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr verabschiedet. Das Parlament hatte zuvor erneut die Schuldenbremse ausgesetzt - bereits das vierte Jahr in Folge.

Das Parlament stimmte am Freitag bei 392 Ja- und 274 Nein-Stimmen für den Nachtragsetat. Auch der Bundesrat billigte am Nachmittag das Gesetz.

  • Zum Artikel: Haushalt 2024 - Die Ziele bleiben - das Geld wird weniger
  • Die Bundesregierung begründet ihren Schritt mit einer im Grundgesetz als Ausnahme vorgesehenen außergewöhnlichen Notlage als Folge des Ukraine-Krieges. Mit dem Nachtragsetat für 2023 soll im Wesentlichen die Kreditfinanzierung der Energiepreishilfen aus dem Krisenfonds WSF auf eine andere rechtliche Basis gestellt werden. Frühere Kreditermächtigungen waren durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfallen.

    Geplante Neuverschuldung liegt bei 70,6 Milliarden Euro

    Mit dem Nachtragsetat überschreitet die Bundesregierung mit einer geplanten Neuverschuldung von 70,6 Milliarden Euro die laut Schuldenbremse zulässige Kreditaufnahme um 44,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 43,2 Milliarden Euro auf die Energiepreishilfen bei Gas, Fernwärme und Strom.

    Ein Urteil und seine Folgen

    Rund 1,6 Milliarden Euro sind für den Fluthilfefonds nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021 vorgesehen. Auch dessen Finanzierung aus alten Kreditermächtigungen war nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hinfällig. Das Gericht hatte entschieden, dass unter Aussetzung der Schuldenbremse aufgenommene Kredite nur in dem Jahr verwendet werden dürfen, in dem die Notlage erklärt wurde. Das Gericht strich der Ampel-Regierung daher 60 Milliarden Euro, die sie aus Corona-Krediten an den KTF übertragen hatte.

    Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist umstritten, weil sie dem Bund nur einen bestimmten Spielraum zur Aufnahme von Krediten gibt. Für eine von SPD und Grünen geforderte Reform ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die FDP und weite Teile der Union stemmen sich aber dagegen.

    Ampel-Politiker verteidigt Vorgehen

    Vor dem Beschluss hatte der Bundestag über den Nachtragshaushalt beraten. Der FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke verteidigte das Vorgehen der Ampel-Koalition beim Haushalt 2023. Sie ziehe damit wie viele Bundesländer die Konsequenzen aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, sagte er. Deshalb müssten ursprünglich über Sondervermögen finanzierte Milliardenhilfen zur Senkung der Energie- und Gaspreise sowie zur Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal nachträglich in den regulären Haushalt umgebucht werden.

    SPD und Grüne äußerten sich ähnlich. Es sei bei diesen Hilfen wichtig, "dass die Menschen Klarheit haben", sagte der Grünen-Politiker Sven-Christian Kindler. Auch die unionsgeführten Landesregierungen in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzten nach dem Haushaltsurteil die Schuldenbremse erneut aus. Auf Bundesebene setze die Union hingegen lediglich auf "destruktiven Populismus".

    Der SPD-Politiker Denis Rohde verteidigte die Strom- und Gaspreisbremsen und die Fluthilfen als richtig. Und deshalb sei es konsequent, jetzt die Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil zu ziehen, um diese auf eine verfassungsgemäße Grundlage zu stellen.

    Union macht Ampel Vorwürfe

    Der CDU-Haushaltsexperte Mathias Middelberg sagte dagegen, die Union habe weiter "verfassungsrechtliche Bedenken", denn in anderen Sondervermögen werde weiter am regulären Haushalt vorbei gebucht.

    Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CSU) sagte, das Bundesverfassungsgericht habe einen "Trick" für nichtig erklärt, mit dem die Ampel sich "zig Milliarden zusätzlich unter den Nagel gerissen" habe. Dieser Fehler koste das Land jeden Tag Geld und bremse Wirtschaftswachstum und Wohlstand.

    AfD nennt Haushalt "weiterhin schlicht verfassungswidrig"

    Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer nannte den Haushalt 2023 "weiterhin schlicht verfassungswidrig". Die Ampel-Koalition erkläre nun nachträglich zum Jahresende eine Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse, die zuvor niemand bemerkt habe. Letztlich schaffe Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) damit die Voraussetzungen, auch im kommenden Jahr die Schuldenbremse auszusetzen.

    Wagenknecht spricht von "unseriöser Haushaltsführung"

    Die Linken-Politikerin Gesine Lötzsch forderte ihrerseits eine Abschaffung der Schuldenbremse. Sie sei "eine Zukunftsbremse" - "und deshalb muss sie weg". Die frühere Linke Sahra Wagenknecht warf der Koalition eine "unseriöse Haushaltsführung" auf Kosten der Bürger vor. "Nein, die Ampel befindet sich nicht in einer Notlage", sagte sie. "Die Ampel ist die Notlage für unser Land!"

    Mit Informationen von Reuters, AFP und dpa

    Im Video: Nachtragshaushalt beschlossen - Schuldenbremse ausgesetzt

    Der Nachtragshaushalt für dieses Jahr ist beschlossene Sache.
    Bildrechte: BR
    Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

    Der Nachtragshaushalt für dieses Jahr ist beschlossene Sache.

    Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

    "Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!