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Symbolbild von Ordnern für Sammelklagen

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Bundesregierung bringt Musterfeststellungsklage auf den Weg

Bedenkliche Klauseln in der Stromrechnung, illegale Preisabsprachen oder der Dieselskandal - Verbraucher hätten oft gute Gründe, gegen Firmen zu klagen. Aber sie tun es selten. Die Regierung will nun die Möglichkeiten dazu verbessern.

Wer zieht schon gern vor Gericht, zumal gegen ein Unternehmen? Oft wäre es ein Spiel "David gegen Goliath" – die Aussicht auf Erfolg ist ungewiss, ein Anwalt teuer, der Betrag, um den es geht, oft relativ gering.

Verband klagt im Namen von Verbrauchern

Mit der Musterfeststellungsklage will die Bundesregierung erreichen, dass Verbraucher leichter zu ihrem Recht kommen. Eine solche Musterklage gibt zum Beispiel einem Verbraucherschutzverband die Möglichkeit, im Namen von mindestens 50 Verbrauchern zu klagen. Dann wird ein Urteil gefällt. Die Verbraucher müssen danach zwar eigentlich ihre Ansprüche noch einmal selbst gerichtlich durchsetzen. Weil aber die Rechtslage nun klar ist, geht die Bundesregierung davon aus, dass es in der Regel eine außergerichtliche Einigung gibt.

Musterfeststellungsklage soll es ab November geben

In Kraft treten soll das Gesetz zur Einführung von Musterfeststellungsklagen Anfang November. Sollte das klappen, könnte das neue Instrument noch im Zuge des Diesel-Skandals zum Einsatz kommen. Die entsprechenden Fälle wegen manipulierter Abgaswerte verjähren Ende des Jahres. FDP und Grüne kritisieren den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte dem "Handelsblatt", zwar werde der Verbraucherbegriff weiter gefasst als bislang – aber das helfe noch immer nicht dem Handwerksmeister, dessen VW ebenfalls vom Abgas-Skandal betroffen sei.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast fügte hinzu, die von der Regierung geplante Musterfeststellungsklage entlaste die Justiz nicht bei langwierigen Verfahren. Besser wäre Künast zufolge die Einführung einer Gruppenklage, die den direkten Leistungsanspruch zur Folge haben könne, und nicht den Umweg über einen Verband.