Bisher wurden beim Nichtbilden einer Rettungsgasse lediglich 20 Euro Strafe fällig. Künftig soll es mindestens das Zehnfache kosten – 200 Euro. Je nachdem, wie schwer der Vorfall wiegt, kann sich die Strafe auf bis zu 320 Euro erhöhen. Außerdem sind Fahrverbote möglich. Die Zustimmung des Bundesrats zur geplanten Strafverschärfung gilt als sicher. Der Bundesrat will außerdem durchsetzen, dass die neuen Regeln nicht nur bei einem Stau gelten – also wenn eine Rettungsgasse gebildet werden muss – sondern immer, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht unterwegs sind.
Staatskanzleichef Huber: Menschenleben in Gefahr
Die bayerische Staatsregierung begrüßt die schärferen Strafen. Wenn Rettungskräfte einen Unfallort nicht rechtzeitig erreichten, seien Menschenleben in Gefahr, sagt Staatskanzleichef und Bundesratsminister Marcel Huber (CSU). In solchen Situationen zählten Sekunden. Huber weiß, wovon er spricht. In seinem Heimatort Ampfing ist er bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv.