Eine Frau geht an einem Bahnsteig an einer Berliner U-Bahn entlang.
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Bundesjustizminister will Schwarzfahren entkriminalisieren

Bundesjustizminister Marco Buschmann will, dass Schwarzfahren in Bus und Bahn nicht mehr so hart bestraft wird. Sein Ministerium prüfe derzeit, welche Straftatbestände nicht mehr in die Zeit passen, so der FDP-Politiker.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) prüft laut "Tagesspiegel am Sonntag" eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Die Ampel-Parteien hatten vereinbart, das Strafrecht zu überprüfen und "einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz" zu legen.

"Wir wollen uns als Koalition das Strafgesetzbuch vornehmen und prüfen: Welche Straftatbestände passen nicht mehr in die Zeit?", erklärte Buschmann. Da sei der Tatbestand des "Erschleichens von Leistungen" nicht der einzige, der bei der Prüfung auf der "Longlist" stehen werde.

Zehn Prozent der Häftlinge verbüßen eine Ersatzfreiheitsstrafe

Insgesamt will der Justizminister, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen. "In Haft sollten vor allem die sitzen, die auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden", sagte er dem "Tagesspiegel am Sonntag". Laut Statistik sei es aber oft anders: Zehn Prozent der Menschen in deutschen Gefängnissen verbüßen eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben.

Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen solle in der Praxis vermieden werden, sagte Buschmann. "Da sind aber die Länder auch schon tätig geworden und es gibt einen regen Austausch", betonte er. "Nach dem Koalitionsvertrag wollen wir zudem prüfen, ob wir auch bundesrechtlich etwas beisteuern können, um zu weniger Vollstreckungen zu kommen." Im Vertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart: "Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung."

Schneller Pflichtverteidiger für arme Menschen

Die Ampel will dem Bericht zufolge zudem dafür sorgen, dass arme Menschen früher einen Pflichtverteidiger bekommen. Derzeit muss dafür ein Antrag gestellt werden. "Dadurch wird von diesem Recht oft kein oder erst später Gebrauch gemacht", sagte Buschmann. Dabei sei es sehr wichtig, schon in der Phase des Ermittlungsverfahrens kompetent vertreten zu sein.

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