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Die Heckflosse eines startbereiten Lufthansa-Airbus A380 vor einer landenden Boeing 747-400

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BGH-Urteil: Flugticket ohne Stornomöglichkeit ist rechtens

Wer einen billigen Flug bucht, bekommt bei einer Stornierung oft wenig oder kein Geld zurück. Das ist in Ordnung, hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Lufthansa-Passagiere hatten dagegen geklagt.

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Sie hatten einen Hin- und Rückflug von Deutschland in die USA zum Tarif "Premium-Economy" gebucht. Dieser Tarif schloss ein Stornorecht aus. Dann kündigten die Kunden wegen Krankheit und bekamen nur die Steuer zurück. Sie klagten auf Erstattung von rund 1200 Euro pro Ticket und beriefen sich auf das Gesetz zu Werkverträgen.

Ein Vertrag zur Beförderung von Personen sei jedoch nicht vollkommen als Werkvertrag mit Kündigungsrecht zu betrachten, urteilten die Richter in Karlsruhe. Auch sah der BGH im Ausschluss des Stornorechts in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Lufthansa keine unangemessene Benachteiligung der Kunden.