Sie hatten einen Hin- und Rückflug von Deutschland in die USA zum Tarif "Premium-Economy" gebucht. Dieser Tarif schloss ein Stornorecht aus. Dann kündigten die Kunden wegen Krankheit und bekamen nur die Steuer zurück. Sie klagten auf Erstattung von rund 1200 Euro pro Ticket und beriefen sich auf das Gesetz zu Werkverträgen.
Ein Vertrag zur Beförderung von Personen sei jedoch nicht vollkommen als Werkvertrag mit Kündigungsrecht zu betrachten, urteilten die Richter in Karlsruhe. Auch sah der BGH im Ausschluss des Stornorechts in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Lufthansa keine unangemessene Benachteiligung der Kunden.