Der 28-Jährige war vom Landgericht München wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Sein Anwalt Adam Ahmed sagte auf BR-Anfrage, er wolle nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. "Die Entscheidung des BGH vermag nicht zu überzeugen. Die Frage, ob die neue Norm verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist, wurde nicht in der gebotenen Tiefe beantwortet", so Ahmed.
Schon der Versuch der Ausreise zu einer Terrorgruppe ist strafbar
Konkret geht es um den Paragrafen 89a Absatz 2a im Strafgesetzbuch. Seit zwei Jahren ist damit schon der Versuch einer Ausreise zu einer Terrorgruppe strafbar. Für
den Anwalt des Münchners ist der Paragraf klar verfassungswidrig. Der Begriff der Vorbereitung ist aus seiner Sicht so "schwammig" formuliert, dass nicht eindeutig ist, wo die Strafbarkeit beginnt.
"Ist es schon strafbar, wenn ich im Internet nach Flügen suche? Oder erst, wenn ich die Koffer packe?" Anwalt Adam Ahmed
Sein Mandant habe einen wesentlichen Teil seiner Strafe schon abgesessen. Insofern hätte der BGH schon früher eine Entscheidung treffen können. Laut Ahmed muss in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben. Insofern würden Verfahren dieser Art in der Warteschleife hängen, bis diesbezüglich eine Entscheidung gefällt werde.
Rechtliche Bedenken
In mindestens drei Fällen hat sich das Münchner Landgericht in den letzten Monaten mit dem Terrorparagrafen beschäftigt. Für Ermittler ist der Paragraf ein
wichtiger Hebel, um die militante Salafisten-Szene im Griff zu behalten. Rechtsstaatliche Bedenken gibt es dagegen in Justizkreisen. Der Gesetzgeber sei
zu weit gegangen, heißt es. Ein Münchner Richter sagte dem BR schon im Februar, es sei unklar, wie konkret eine Gewalttat vorbereitet sein muss, um eine
Verurteilung zu rechtfertigen. Ein Urteil nach diesem Paragrafen habe er nur mit Bauchgrimmen gefällt.
Münchner wollte sich in Syrien Dschihadisten-Gruppe anschließen
Im Fall des 28-jährigen Münchners hatte dieser laut Gericht zweimal versucht, über die Türkei nach Syrien einzureisen, um sich dort einer Al-Kaida nahen
Dschihadisten-Gruppe anzuschließen. In beiden Fällen habe er die Absicht gehabt, sich im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausbilden zu lassen. Ende
2015 hatte der Münchner über Facebook mitgeteilt, er wolle sterben, um zu leben: "Die Abkürzung zum Paradies ist der Dschihad im Namen Allahs."
Wenig später wurde er mit einem Ticket Richtung Türkei am Münchner Flughafen verhaftet.