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Beschwerde gegen Rückholbeschluss für Gefährder Sami A. erwartet

Nach der Abschiebung des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters Sami A. nach Tunesien steht nun eine juristische Auseinandersetzung bevor. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fordert die Rückholung des Mannes. Die politische Diskussion ist im Gange.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Am Freitag war der mutmaßliche frühere Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden. Am Abend zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies untersagt, die Entscheidung kam beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) jedoch erst an, als das Flugzeug mit Sami A. aus Düsseldorf schon in der Luft war. Am Nachmittag ordnete das Verwaltungsgericht dann an, der Mann sei nach Deutschland zurückzuholen. Die Abschiebung sei "grob rechtswidrig" und "verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien", kritisierte das Gericht die Behörden. Auch der tunesische Anwalt des abgeschobenen Sami A. hat die sofortige Rückführung seines Mandanten nach Deutschland gefordert.

Beschwerde angekündigt

Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte wiederum eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts an, die zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eingelegt werden solle. Dies wird für heute erwartet.

Innenministerium war seit Mittwoch informiert

Das Bundesinnenministerium (BMI), dem das Bamf untersteht, wusste nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" seit Mittwoch, dass die Abschiebung für Freitag geplant war. Aufgrund von Informationen der Bundespolizei sei bekannt gewesen, "dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018, von Sami A." gab, zitierte die Zeitung eine Sprecherin des Ministeriums. Die Informationen über die Abschiebung A.s seien mit dem Hinweis verbunden gewesen, "dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung" beim Land Nordrhein-Westfalen liege.

"Absolut peinliches Chaos"

"Entweder handelt es sich um absolut peinliches Chaos oder es stinkt zum Himmel, weil die Innenbehörden ein Exempel statuieren wollten", sagte der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck der "Süddeutschen Zeitung" zu dem Fall. Habeck warnte vor einer Beschädigung des Rechtsstaats.

"Vor allem ist zu klären, ob Innenminister Horst Seehofer in Person versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen." Robert Habeck, Grünen-Vorsitzender

"Axt an der Wurzel des Rechtsstaates"

Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sieht den Rechtsstaat in Gefahr. "Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten", sagte sie. Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei nicht verhandelbar. Die Justizministerin verteidigte die rechtlichen Möglichkeiten für von der Abschiebung bedrohte Menschen: "Wer Rechtsmittel gegen staatliche Entscheidungen ablehnt, legt damit die Axt an die Wurzel unseres Rechtsstaates."

AfD: "Vom gesunden Menschenverstand entfernt"

Dagegen sagte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, der Fall zeige in erschreckender Weise auf, "wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben".

Rückkehr auf jeden Fall unsicher

Sollte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen die Beschwerde gegen den Rückholbeschluss zurückweisen, ist eine Rückkehr von Sami A. dennoch unsicher. Denn die tunesische Justiz will ihn vorerst für eigene Ermittlungen im Land behalten.