Deutscher Bundestag
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#faktenfuchs: Leerer Plenarsaal, faule Politiker?

Leere Stuhlreihen im Parlament – solche Bilder sorgen immer wieder für Empörung. Doch heißt das wirklich, dass die Abgeordneten ihre Arbeit nicht machen? Ihr Hauptarbeitsplatz ist jedenfalls nicht das Plenum.

Bei der Regierungserklärung des neuen bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) vergangene Woche waren die Stuhlreihen noch weitgehend gefüllt. Als Natascha Kohnen (SPD), Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Ludwig Hartmann (Grüne) nacheinander aufs Rednerpult stiegen, lichteten sich die Reihen immer mehr. Eine Zusammenstellung dieser Bilder auf Facebook hat bei vielen BR24-Usern für Empörung gesorgt. Eine Leserin fragt: "Werden die Abgeordneten nicht für ihre Arbeit bezahlt? Wo sind sie dann?“

Arbeits- versus Rednerparlament

Zwar waren die leeren Stuhlreihen nach Söders Regierungserklärung wohl nicht nur den Termingründen der abwesendenen Politiker geschuldet - vielmehr wollten zahlreiche CSU-Poltiker mit ihrem Fernbleiben vermutlich auch die absolute Mehrheit und damit die Macht ihrer Partei demonstrieren. Ganz nach dem Motto: Wir haben es nicht nötig, den anderen zuzuhören. So sah es zumindest die Opposition und sprach von Arroganz.

Dazu passte Söders Verhalten, der sich nach seiner eigenen Rede mehr seinem Handy widmete als dass er den Reden der Opposition Aufmerksamkeit schenkte - vor allem zum Ärger Kohnens.

Stellt sich dennoch die Frage: Wieso kann man die Abgeordneten speziell bei so wichtigen Landtagsdebatten nicht zur Anwesenheit zwingen?

Fakt ist, Parlamentsabgeordnete in deutschen Landtagen und im Bundestag werden nicht nur für ihre Arbeit direkt im Plenarsaal bezahlt. Der Großteil ihrer Arbeit findet in den Ausschüssen statt. Denn die deutschen Parlamente sind nicht in erster Linie "Rednerparlamente“, sondern vor allem "Arbeitsparlamente“.

Bei einem "Rednerparlament“ wie dem englischen Unterhaus, dem House of Commons, liegt der Schwerpunkt auf der Diskussion und dem Schlagabtausch im Plenum. In einem "Arbeitsparlament“, wie zum Beispiel dem amerikanischen Kongress, besteht die Hauptarbeit in den Ausschüssen. 

Schwerpunkt in Deutschland liegt bei Ausschussarbeit

Die Länderparlamente und der Bundestag sind vor allem Arbeitsparlamente. Zwar diskutieren die Abgeordneten die Gesetzesvorschläge öffentlich im Plenum – so sieht es das Grundgesetz vor. Aber diese Debatten sind nur der Rahmen der Gesetzgebung, nämlich die erste, zweite und dritte Lesung. Die eigentliche Arbeit an den Gesetzen findet in den Ausschüssen statt. Dort werden Experten angehört, strittige Punkte diskutiert und an Formulierungen gefeilt.

Häufig sind Ausschüsse und Plenardebatten gleichzeitig

Tatsächlich können die Abgeordneten fast nie vollzählig im Plenarsaal sitzen, weil gleichzeitig Ausschüsse tagen. Die einzige Ausnahme ist die "Plenar-Kernzeit“, meistens der Donnerstagvormittag. Dann werden die wichtigsten Themen der Sitzungswoche diskutiert und es sollten keine anderen Sitzungen stattfinden.

Aber nicht einmal das ist wirklich durchzuhalten: Am kommenden Donnerstag zum Beispiel kommt schon vormittags um 11 Uhr der Amri-Untersuchungsausschuss zusammen. Wenig später debattiert der Bundestag über den Bundeswehr-Einsatz in Mali. Das Thema ist von höchster Bedeutung, trotzdem werden die Mitglieder des Untersuchungsausschusses erst nach der Debatte dazustoßen, nämlich zur namentlichen Abstimmung über den Mali-Einsatz.

Bilder aus dem Plenarsaal zeigen also nur einen kleinen Ausschnitt des Abgeordnetenalltags.

Wann darf abgestimmt werden?

Offiziell heißt es in der Geschäftsordnung des Bundestages:

"Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist."

 Geschäftsordnung des Bundestages, Paragraf 45 Absatz 1

Wie kann es dann sein, dass der Bundestag manchmal Gesetze verabschiedet, obwohl weniger als die Hälfte der Abgeordneten im Plenum ist? Für Aufsehen hat das zum Beispiel gesorgt, als am 28. Juni 2012 gut zwei Dutzend Abgeordnete spätabends das umstrittene Meldegesetz verabschiedeten. Es war Fußball-EM, Deutschland spielte gegen Italien.

Wie das geht: Wenn niemand beanstandet, dass weniger Abgeordnete als eigentlich notwendig anwesend sind, ist der Bundestag beschlussfähig. Die Opposition kann aber verlangen, dass nachgezählt wird. Das führt zum sogenannten Hammelsprung. Wenn nicht sofort genügend Parlamentarier aufgetrieben werden, damit mehr als die Hälfte anwesend ist, wird die Sitzung abgebrochen.

Dazu kommt es aber selten. Denn im Idealfall sind die Inhalte vorher in den Fraktionen und Ausschüssen diskutiert worden. Im Plenum reicht es dann, wenn nur die Fachpolitiker abstimmen, während die Fachleute der anderen Ressorts in ihren Ausschüssen sitzen.

Wieder mehr Debatte?

Zuletzt hatte die AfD im Januar mit einem Hammelsprung im Bundestag für Aufsehen gesorgt. Das löste eine Diskussion darüber aus, ob Parlamentarier die Debatte im Plenarsaal nicht ernster nehmen sollten. Schließlich ist der Plenarsaal die wichtigste Bühne der parlamentarischen Demokratie. Allerdings ist es eben nicht die einzige Bühne für die Abgeordneten. Denn den Vätern des Grundgesetzes war nicht nur die große Rede auf der Bühne, sondern vor allem die Sacharbeit im Backstage Bereich wichtig.