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Ein Schild mit der Aufschrift "Genfood", aufgenommen vor einem gentechnisch veränderten Maiskolben auf einem Feld

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Auch neue Gentechnik-Methoden unterliegen Kennzeichnungspflicht

Auch neue Gentechnik-Methoden unterliegen Kennzeichnungspflicht

Auch neuartige Verfahren bei der Pflanzenzucht gelten als Gentechnik und sind kennzeichnungspflichtig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden und damit der Klage des französischen Bauernverbands recht gegeben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Neue Gentechnik-Verfahren unterliegen grundsätzlich den Auflagen nach der Gentechnik-Richtlinie der Europäischen Union. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die mit dem Einsatz von Verfahren wie etwa der sogenannten Gen-Schere Crispr/Cas9 verbundenen Risiken seien "vergleichbar" mit denen älterer Verfahren, die bereits unter strengen Auflagen stehen, begründete das Gericht die Entscheidung.

Weiter Kennzeichnung als "gentechnisch verändert"

Damit blockiert der EuGH den Weg für einen breiten Einsatz der umstrittenen Verfahren. Pflanzen, die mit den neuartigen Methoden manipuliert wurden, gelten damit weiterhin als "gentechnisch verändert" und müssen auch als solche gekennzeichnet werden. Züchter, die die Gen-Schere verwenden, müssen künftig grundsätzlich prüfen, ob ihre Produkte eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten.

So funktioniert die Genschere Crispr/Cas9

Mit der Crispr-Methode können – sehr vereinfach zusammengefasst – Gene im Erbgut ausgeschaltet oder umgeschrieben werden. Das Ergebnis ist von natürlichen Mutationen nicht mehr zu unterscheiden. Das hatte zu der Diskussion geführt, ob mit Crispr behandelte Pflanzen als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen oder nicht.