Außerdem sind Strafen bis zu 15.000 Euro möglich, wenn Menschen Österreich trotz negativen Asylbescheids nicht verlassen oder wieder einreisen. Ebenfalls geahndet werden falsche Angaben im Asylverfahren: Diese können bis zu 5.000 Euro kosten. Außerdem gilt für Asylbewerber ab sofort die sogenannte Residenzpflicht; das heißt, sie müssen in den ihnen zugewiesenen Bundesländern bleiben. Das Gesetzespaket ist von der scheidenden großen Koalition aus SPÖ und ÖVP beschlossen worden.
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