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Medizinstudenten

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Einschätzung: Der NC ist tot, es lebe der NC

NC - zwei Buchstaben, eine hohe Hürde. Jetzt wird der Numerus Clausus zwar nicht gekippt, aber er muss reformiert werden, fordern die Bundesverfassungsrichter. Zurecht, denn das Verfahren ist undurchsichtig und ungerecht. Von Jeanne Rubner

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Die Karlsruher Richter legen den Finger auf die genau richtigen Stellen. 20-20-60, das ist die Formel, nach der die begehrten Studienplätze in Humanmedizin bisher vergeben werden. 20 Prozent schaffen es über ein zentrales Verfahren, das nur die Abiturnote berücksichtigt. Das ist in Ordnung, sagen die Richter. Tatsächlich sagt diese Note viel darüber aus, wie erfolgreich Bewerber später im Studium sein werden. Aber ein erfolgreiches Medizinstudiumalleine macht eben noch keinen guten Arzt oder eine gute Ärztin.

Deswegen wurde bisher auch Ausdauer belohnt: 20 Prozent kommen über eine Warteliste an einen Platz. Auch das ist laut Karlsruhe verfassungsgemäß, so lange die Wartezeit nicht zu lang wird. Das heißt, 15 oder mehr Semester wie bisher – so lange warten Abiturienten mit einem durchschnittlichen Abi-Schnitt von 2,5 – das darf in Zukunft nicht mehr sein. Das bedeutet, dass es sich in Zukunft nicht mehr lohnen könnte, auf einen Platz zu warten.

Das Auswahlverfahren der Unis muss neu geregelt werden

Gut für das Gros der Medizinbewerber ist, dass ab dem Jahr 2020 vor allem die Auswahlverfahren an den Unis neu geregelt werden müssen. Denn die sind regelrecht ungerecht und sogar verfassungswidrig. Immerhin 60 Prozent kommen über diesen Weg an ihren Studienplatz. Doch die Hochschulen wählen sehr unterschiedlich aus. An vielen Orten geht es nur nach der Abiturnote – das ist ungerecht, denn anders als bei der zentralen Vergabe wird dabei nicht berücksichtigt, dass Top-Leistungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen. So entsteht die teilweise absurde Situation, dass Dezimalstellen der Abiturnote den Ausschlag über das spätere Berufsleben geben.

An manchen Hochschulen zählen auch Engagement im medizinischen oder sozialen Bereich, etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Pflegeausbildung. Das ist gut so – aber es darf eben nicht sein, dass jede Hochschule es nach Gusto handhabt. In Zukunft muss es bundesweit einheitliche Regeln geben, wie man seine Chancen auf einen Studienplatz verbessern kann. Auch die Auswahlgespräche an den Unis müssen strukturiert und standardisiert sein, also nach bestimmten Regeln ablaufen. Das wird mehr Transparenz für die Bewerber schaffen.

Studienplätze bleiben knapp

Wer übrigens gehofft hatte, Karlsruhe werde mehr Studienplätze fordern, wird enttäuscht. Dass die Plätze begrenzt sind, halten die Richter für gerechtfertigt. Allerdings ist seit langem im Gespräch, mehr Studienplätze zu schaffen, denn der Bedarf an Ärzten in manchen Bereichen steigt, zum Beispiel an Krankenhäusern. Dort wollen viele Mediziner nur noch Teilzeit arbeiten.