Clown bei Alkoholkontrolle
Bildrechte: picture-alliance/dpa

Clown bei Alkoholkontrolle

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Alkohol am Steuer: Was Faschingsnarren beachten sollten

Indianer, Prinzessinnen und Ritter haben ihre Fortbewegungsmittel ausgetauscht: Im Fasching fahren sie heutzutage Auto. Aber bitte nur vor der Party! Danach lässt man besser fahren - wenn man getrunken hat.

Faschingsnarren freuen sich auf die fünfte Jahreszeit mit fröhlichen Feiern. Meistens dabei: jede Menge Alkohol. Wer nach dem Feiern sicher nach Hause kommen möchte, sollte sich vorher Gedanken um die Heimfahrt machen - und jemanden fahren lassen, der nicht getrunken hat. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, sich und andere zu gefährden: Alkoholunfälle sind fast doppelt so häufig tödlich wie andere Unfälle! Hier ein kurzer Überblick, wie die rechtlichen Bestimmungen bei Alkohol am Steuer sind:

Promille-Grenzwerte und Strafen

Bei Alkohol am Steuer gilt laut Bußgeldkatalog: Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut kann sich ein Fahrer wegen Trunkenheit am Steuer strafbar machen, wenn er den Verkehr gefährdet (z.B. Schlangenlinien fährt) oder sogenannte Ausfallerscheinungen zeigt (z.B. Torkeln, verwaschene Sprache). Es drohen Geldstrafe, Punkte in Flensburg, auch Fahrverbot, wenn Sie einen Unfall verursachen.

Ab dem entscheidenden Grenzwert von 0,5 Promille im Blut drohen beim ersten Verstoß 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg. Beim zweiten Mal gilt: 3 Monate Führerschein-Entzug, 1.000 Euro Strafe und 2 Punkte. Wird man das dritte Mal erwischt, drohen 3 Monate Führerschein-Entzug, 1.500 Euro Geldbuße und 2 Punkte.

Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerschein-Entzug (6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft) und 3 Punkte in Flensburg. Verursacht ein alkoholisierter Fahrer einen Unfall, sollte er nicht auf seine Kasko- oder Haftpflichtversicherung zählen. Erstere wird nicht zahlen und zweitere kann Regress fordern.

Ab 1,6 Promille gelten dieselben Strafen wie ab 1,1 Promille. Zudem muss man bei einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen, dass eine sogenannte "Fahreignung" besteht.

Für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze. Wird sie nicht eingehalten, wird ein Bußgeld von 250 Euro erhoben und es gibt 1 Punkt in Flensburg. Wird man ein zweites Mal in der verlängerten Probezeit erwischt, kann der Führerschein entzogen werden.

Anhauchen - bitte der Bitte nachkommen

"Hauchen Sie mich mal an!" Auch wenn Sie es eilig haben, sollten Sie einem Polizeibeamten diesen Gefallen tun. Denn ein Polizist darf das fragen - und weder Maskierung noch Alkohol dürfen dabei den Blick verschleiern. Sollte dem Polizeibeamten Alkoholgeruch entgegenwehen, werden Sie höchstwahrscheinlich aufgefordert, in das berühmte Röhrchen zu pusten.

Atemalkoholmessung

Kommt es so weit, sollten Sie sich kooperativ zeigen, Sie müssen aber keine Aussage machen - und Sie müssen auch nicht ins Röhrchen pusten. Tun Sie das allerdings nicht und haben die Polizisten einen begründeten Verdacht, werden Sie wahrscheinlich zur Blutentnahme beim Arzt mitgenommen. Übrigens: Wer bei einer Verkehrskontrolle erst gar nicht anhält, riskiert 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Blutentnahme

Juristisch gesehen ist die Blutentnahme eine Körperverletzung, die bei Alkoholtests nur abgesichert ist, wenn sie freiwillig oder auf richterliche Anordnung erfolgt. Das soll Willkür und Fehler vermeiden. Wenn nachts kein Richter mehr zur Verfügung steht, macht die Polizei häufig "Gefahr in Verzug" geltend.

Weitere Tipps für eine sichere Fahrt

Faschings-Verkleidung und -Zubehör darf die Sicht beim Fahren und das Gehör nicht behindern. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, drohen 10 Euro Bußgeld. Verursachen Sie aufgrund einer Maskierung einen Unfall, können Sie wegen "grober Fahrlässigkeit" den Kaskoschutz Ihrer Versicherung teilweise verlieren. Die Musik im Auto darf nicht so laut sein, dass sie das Gehör beeinträchtigt. Wenn man dadurch den Verkehr behindert und beispielsweise einen Krankenwagen überhört oder einen Schaden / Unfall verursacht ohne es zu merken (Fahrerflucht), macht man sich einer Straftat schuldig.