Der AfD gehe es darum, die "Herrschaft des Unrechts" feststellen zu lassen. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt, heißt es in der Klage.
Überprüft werden soll nach dem Willen der AfD Merkels Entscheidung von Anfang September 2015, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen. Der zweite parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, sagte, es gebe keine diktatorische Kanzlerin, auch sie habe sich an Recht und Gesetz zu halten. Wesentliche Entscheidungen, die das Gemeinwesen berührten, müssten im Parlament entschieden werden.
Ob es zur Verhandlung kommt, ist noch offen.