Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich.
Dem Mann war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen worden. VW hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle.
"Außerdienstliche Umstände"
"Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet", hieß es zur Begründung. "Rein außerdienstliche Umstände können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weder fristlos noch fristgemäß rechtfertigen", so die Richter