Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr fast verfünffacht: 2016 waren es rund 250 Fälle, davon etwa 200 aus dem islamistischen Berech. Angesichts der hohen Zahl gab die Bundesanwaltschaft zuletzt mehr als jedes dritte Verfahren an die Strafverfolgungsbehörden der Länder ab. Nach eigenen Angaben reichte sie 2017 rund 450 Verfahren an die Länder weiter, davon knapp 98 Prozent mit islamistischem Hintergrund. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte in Berlin, dies seien erheblich mehr Fälle als in den Jahren zuvor. Am häufigsten betroffen seien die Strafverfolgungsbehörden in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt und Hamburg.
Oberste Strafverfolgungsbehörde
Die Bundesanwaltschaft ist die oberste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland. Sie kümmert sich um Straftaten, die die innere oder äußere Sicherheit des Landes in besonderem Maße betreffen - darunter Terrordelikte.