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Angeklagter im Wehrhahn-Prozess vor Gericht

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Freispruch im Prozess um Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag

Freispruch im Prozess um Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor rund 18 Jahren ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Landgericht Düsseldorf sah eine Schuld des als Neonazi bekannten Ralf S. nicht als erwiesen an.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Bei dem Anschlag am S-Bahnhof Wehrhahn der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt waren im Jahr 2000 zehn Sprachschüler verletzt worden, einige davon lebensgefährlich, eine junge Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.

Der Angeklagte hat Kontakte zur rechten Szene und war bereits unmittelbar nach der Tat unter Verdacht geraten. Dieser hatte sich aber jahrelang nicht erhärten lassen. Erst als ein Häftling aussagte, der Mann habe ihm die Tat gestanden, waren die Ermittlungen wieder aufgenommen worden. 

Relativierung von Aussagen

Mehrere Zeugen hatten ihre Aussagen im Prozess allerdings zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren belastenderen Varianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen, vermuteten die Verteidiger. 

Nebenklage: "Schwerster Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs"

Dagegen hatten die vier Nebenkläger-Anwälte den Angeklagten als überführt bezeichnet: Er habe sich in mitgeschnittenen Telefonaten mehrfach verraten. Das Gesamtbild sei eindeutig und beseitige jeden Zweifel. Die Kammer sei im Begriff, "den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen", hatte Nebenklage-Vertreter Juri Rogner noch gewarnt. 

Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass beantragt.