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Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe zeigt ein Schild mit einem Einfahrverbot für Dieselautos

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Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig

Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Städte Fahrverbote verhängen dürfen. Das sei durch das geltende Recht abgedeckt, wie es heißt. Handeln müssen jetzt vor allem Düsseldorf und Stuttgart, Städte, die verklagt worden waren.

Die Richter in Leipzig erklärten, dass Fahrverbote auch dann umgesetzt werden könnten, wenn es keine bundesweit einheitliche Lösung gebe. Allerdings müssten die Städte bei Fahrverboten auch die Verhältnismäßigkeit prüfen.

Soll Übergangsfristen geben

Das Urteil sieht außerdem Übergangsfristen vor. In Stuttgart sei es beispielsweise nicht möglich, vor dem 1. September 2019 Fahrverbote umzusetzen. Außerdem soll es Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Handwerker, geben. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gebe es dabei aber nicht, "gewisse Wertverluste seien hinzunehmen". Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher wies ausdrücklich darauf hin, dass es die Landesbehörden dabei in der Hand hätten, einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern.

Gemeinden nicht in der Lage Fahrverbote umzusetzen

Der Städte- und Gemeindebund warnte allerdings davor, dass es ein Irrglaube sei, dass damit das Schadstoffproblem gelöst sei. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte der Osnabrücker Zeitung, die Deutsche Umwelthilfe erwecke den "falschen Eindruck", wenn sie vorgebe, mit möglichst viel Regulierung und Verboten lasse sich die Stickoxid-Belastung in Städten reduzieren. Landsberg zufolge sind die Kommunen nicht in der Lage die "Mammutaufgabe" zu erfüllen, kurzfristig Fahrverbote umzusetzen.