Warnung vor illegalen Böllern

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Zoll warnt vor illegalen Böllern

Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus dem Ausland nach Deutschland mitbringt, macht sich strafbar - und bringt sich und andere in Lebensgefahr. Der Zoll warnt nun vor den illegalen Böllern.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Wie das Hauptzollamt Nürnberg mitteilt, ist der Verkauf von Pyrotechnik in Deutschland zwar einheitlich geregelt. Allerdings würden spätestens im Dezember nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper, vor allem aus Polen und Tschechien nach Deutschland mitgebracht. Dies sei nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Innerhalb der Europäischen Union dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper befördert werden.

Knallkörper sind lebensbedrohlich

Der Zoll weist außerdem auf die Gefahren durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper hin: Sie seien mangelhaft verarbeitet und könnten Industriesprengstoff enthalten. Dies könne zu lebensgefährlichen Verletzungen führen.

Käufer sollen auf Siegel achten

Das Hauptzollamt Nürnberg rät deshalb, nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern zu kaufen. Die Käufer sollten außerdem darauf achten, dass die Produkte mit original "BAM"- oder "CE"-Siegel versehen sind.