Die 26-jährige Münchnerin war wohl zu schnell auf der anspruchsvollen und eisigen Strecke unterwegs – in einer Kurve konnte sie nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürtzte mehrere Meter einen Steilhang hinab. Die Folge: ein zertrümmertes Sprunggelenk und damit laut ihrer Anwältin schwerste Dauerschäden; bis heute könne sie nicht richtig laufen.
Kein großer Schneewall, kein Netz
Die Betreiber der Wallbergbahn hätten die eisige Strecke entweder ganz sperren oder zumindest gefährliche Kurven besser sichern müssen, so die Klägerin. Es habe dort nur einen zu niedrigen Schneewall - kein Netz - gegeben. Die Bahn weist darauf hin, dass die Strecke sportlich anspruchsvoll ist – auf ihrer Homepage und an der Bahn selbst hängen Hinweisschilder, wie man sich verhalten muss, um sicher herunterzukommen.
Wer ist verantwortlich?
Während es bei Skiunfällen etliche Urteile und Präzedenzfälle gibt, ist das bei Rodelunfällen bislang nicht so. Darum, so eine Gerichtssprecherin, sei der jetzt zu verhandelnde Fall besonders interessant. Wie stark müssen Rodelbahnen gesichert werden – oder sind Freizeitsportler selbst dafür verantwortlich, dass ihnen nichts passiert?