Wölfe, die sich gegenüber dem Menschen auffällig verhalten, seien gegebenenfalls zu töten. So hat es die niedersächsische Landesregierung zusammen mit dem Bund beschlossen – mit Zustimmung des grünen Umweltministers. Außerdem müsse die Weidetierhaltung wirtschaftlich weiter möglich sein. Sei dies durch einen Wolf gefährdet, dürfe er im Einzelfall abgeschossen werden, zur Not auch ein ganzes Rudel.
Erstes bayerisches Wolfsrudel seit 150 Jahren
In Bayern war die Freude bei Naturschützern Anfang August groß: Im Nationalpark Bayerischer Wald tapsten drei Wolfswelpen in eine Fotofalle. Damit lebt nach 150 Jahren wieder ein Wolfsrudel im Freistaat. Am Truppenübungsplatz Grafenwöhr in der Oberpfalz könnte bald ein zweites folgen. Doch der Reflex von Landwirten und Nutztierhaltern kam prompt: Der Wolf soll weg. Auch Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) forderte "wolfsfreie Zonen",, zum Entsetzen der Naturschützer.
Behörden müssen Abschuss genehmigen
Wann darf ein Wolf in Bayern abgeschossen werden? Im Moment regelt das der "Managementplan Wölfe in Bayern – Stufe 2" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Er wurde im April 2014 letztmals aktualisiert. Demnach ist ein Abschuss in strengen Ausnahmefällen möglich. Fällt ein Wolf beispielsweise durch unprovoziertes aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden auf und ist dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet, kann er zum Abschuss freigeben werden. Derartige Fälle sind allerdings in Bayern bisher nicht aufgetreten. Im Zuge des aktuellen Falls einer von Wölfen getöteten Touristin in Griechenland warnen Experten vor Panikmache. Derartige Angriffe seien äußerst selten.
Abschuss als "ultima ratio"
Aber auch wenn ein Wolf wiederholt Nutztiere trotz umfassender Sicherungsmaßnahmen – etwa durch Zäune – reißt, kann er in Bayern auf die Abschussliste kommen. Allerdings betont der Managementplan, dass dies nur als "ultima ratio" möglich ist. Sind alle anderen Maßnahmen gescheitert und ist die Belastung für den Nutztierhalter "trotz Zahlung des erforderlichen Ausgleichs nicht zumutbar", so ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung möglich. Offen bleibt freilich, ab wann eine Belastung genau als "nicht mehr zumutbar" anzusehen ist. Das LfU spricht deshalb von Einzelfall-Entscheidungen, allgemeine Richtlinien seien nicht praktikabel.
Neue Regeln in Arbeit
Derzeit arbeitet das LfU an einer Neufassung des Managementplans für Wölfe in Bayern. Ein Entwurf der "Stufe 3" liege im Moment zur Abstimmung bei den zuständigen Behörden, so eine LfU-Sprecherin auf BR-Nachfrage. Ob und wie in diesem Entwurf die Regelungen zum Abschuss überarbeitet wurden, wollte die Sprecherin nicht sagen. Man werde erst nach der Abstimmung in die Öffentlichkeit gehen.
Ruhig bleiben und weggehen
Wie sollten Menschen sich verhalten, wenn beim Sonntagsspaziergang plötzlich ein Wolf vor einem steht? Auch dazu gibt der Managementplan klare Empfehlungen: ruhig bleiben und sich langsam entfernen, keinesfalls panisch davonlaufen. Dass Wölfe beim Anblick von Menschen erstmal stehen bleiben und den Menschen neugierig beobachten, ist normal. Spätestens bei lautem Rufen oder Schreien sucht das Tier in Regel das Weite. Keinesfalls sollte man einen Wolf füttern. Das würde dazu führen, dass er gezielt menschliche Siedlungen aufsucht in der Hoffnung auf weiteres Futter.