Demonstrant trägt Dino-Kostüm vor dem Justizpalast in Nürnberg (Symbolbild).
Bildrechte: BR/Annalena Sippl
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Weil er bei einer Demo im vergangenen Mai ein Dinosaurier-Kostüm wie dieses trug, musste sich ein 26-Jähriger vor Gericht verantworten.

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Verstoß gegen Vermummungsgesetz? Freispruch für Dino-Demonstrant

Verstoß gegen Vermummungsgesetz? Freispruch für Dino-Demonstrant

Verbotene Vermummung oder kreativer Protest? In Nürnberg stand ein 26-Jähriger vor Gericht, weil er auf einer Demonstration gegen den Frankenschnellweg ein Dino-Kostüm trug. Dies sei nicht Vermummung gewesen, sondern ein Symbol, so sein Anwalt.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Weil er auf einer Demonstration gegen den Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg im Mai 2024 ein Dinosaurier-Kostüm trug, musste sich ein 26-Jähriger vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Gleich zu Beginn des Prozesses räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger ein, bei der Demonstration Mitte Mai ein Ganzkörperkostüm in Form eines aufblasbaren Dinosauriers getragen zu haben.

Nach Angaben seines Verteidigers trug er dies nicht aus Gründen der Vermummung, sondern als Symbol der Meinungsäußerung: Er wollte durch das Kostüm der ausgestorbenen Dinosaurier auf die Bedrohung weiterer aussterbender Arten durch den Klimawandel aufmerksam machen.

Demonstrant nicht erkennbar

Ein Zeuge, der als Polizist bei der Demonstration eingesetzt gewesen war, hatte vor Gericht angegeben, dass man trotz des durchsichtigen Sichtfensters des Kostüms aufgrund der Witterung am Tag der Demo nicht erkennen konnte, wer in dem Kostüm steckte. Zugleich bestätigte er aber, dass der Angeklagte zuvor das Kostüm am Ort der Demonstration vor den Beamten angezogen hätte. Nach rund 45 Minuten Verhandlung gab der Richter am Dienstag (26.11.2024) einen Freispruch bekannt, da eine Vermummungsabsicht für das Gericht nicht erkennbar war.

"Keine Dinos vor Gericht"

Im Vorfeld des Prozesses hatten sich ein Dutzend Menschen vor dem Justizpalast zu einer Mahnwache zusammengefunden. Durch Sprechchöre wie "Keine Dinos vor Gericht" wollten sie ihre Solidarität mit dem Angeklagten ausdrücken.

💡 Stichwort: Vermummungsverbot

Das Vermummungsverbot wird im Bayerischen Versammlungsgesetz in Artikel 16 geregelt. Demnach ist es untersagt bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Kleidung oder Gegenstände zu tragen, die dazu dienen, die Identität zu verschleiern oder Schutz vor polizeilichen Maßnahmen bieten. Dies umfasst z. B. Masken, Schals oder Schutzhelme, sofern sie zur Vermummung genutzt werden. Seit 2015 stellt der Verstoß gegen das Vermummungsverbot eine Straftat dar, die mit Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird – zuvor wurde es nur mit einer Geldbuße belegt.

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