Prozess zu Schütze von Unterföhring

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Urteil: Schütze von Unterföhring muss in die Psychiatrie

Im Prozess um die Schüsse am S-Bahnhof Unterföhring ist das Urteil gefallen. Der 38-jährige Mann, der im Juni 2017 eine Beamtin in den Kopf geschossen hatte, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die aus Sachsen stammende 27-jährige Polizistin liegt immer noch im Wachkoma. Der verurteilte Täter hatte auf dem S-Bahnhof während einer Rangelei mit Polizisten auch zwei Passanten angeschossen. Der Mann sei zur Tatzeit eindeutig schuldunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Das habe das psychiatrische Gutachten beeindruckend nachgewiesen.

Das Tatmotiv des 38-jährigen mit paranoider Schizophrenie: Er habe aus Todesangst gehandelt. In seinem Kopf seien mindestens seit einem Kurzaufenthalt in Athen die Gedanken gerast. Im Flugzeug auf dem Weg nach München habe er Angst gehabt, vergiftet zu werden, später ständig Angst, anderweitig getötet zu werden.

Diese Angst habe auch nach seinen Schüssen im S-Bahnhof Unterföhring noch tagelang in der psychiatrischen Klinik angehalten. Diese Angst sei handlungsleitend gewesen.

Entschuldigung nach den Plädoyers

Nach den Plädoyers hatte sich der extrem ruhige 38-Jährige noch einmal sehr kurz auf Englisch entschuldigt. Der Mann lebt seit seiner Kindheit in den USA.

Der Richter sagte noch, dass auch ein langer Strafprozess - mit 70 Zeugen und Gutachtern - nichts rückgängig machen könne, nicht die Traumata, nicht die lebenslangen Verletzungen. Die Aufarbeitung im Detail könne Opfern und Angehörigen eine gewisse Genugtuung verschaffen.

Der 38-Jährige wird nun in einem psychiatrischem Krankenhaus untergebracht. Jedes Jahr untersucht ein Gutachter, ob der Mann weiterhin für sich und seine Umwelt eine Gefährdung darstellt oder entlassen werden kann.