Der inzwischen parteilose Landtagsabgeordnete Günther Felbinger soll seine Parteiarbeit mit Scheinverträgen finanziert haben, unter anderem soll er Geld von der Landtagskasse bekommen haben für einen Mitarbeiter. Der war allerdings nur der Vermieter des Büros. Diese Kosten dafür sind bereits von der Abgeordnetenpauschale abgedeckt.
Geständnis zu Beginn
Gleich am ersten Tag des Prozesses hatte der frühere Politiker der Freien Wähler aus Unterfranken ein Geständnis abgelegt. Das wird das Gericht auch berücksichtigen. Die entscheidende Frage wird aber sein: Wie werden die fünf Betrugsfälle, die Felbinger zur Last gelegt werden, bewertet? Der Staatsanwalt sieht darin gewerbsmäßigen Betrug. Das würde die Strafe entsprechend erhöhen.
Felbingers Verteidiger verweist dagegen darauf, das sein Mandant die zu Unrecht kassierte Summe frühzeitig zurückbezahlt hat. Er habe nicht aus Gier gehandelt, sondern das Geld in seine politische Arbeit gesteckt. Beruflich wird das Urteil in jedem Fall Konsequenzen für Felbinger haben: Nachdem er im vergangenen Jahr aus der Fraktion ausgetreten ist, wird er im Herbst nicht mehr für den Landtag kandidieren. Das Urteil wird für 10.00 Uhr erwartet.