Die Frau war bereits im April vom Amtsgericht Coburg wegen Misshandlung in einem Fall und wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte die Frau Berufung eingelegt. Im ersten Prozess war neben der ehemaligen Kita- Leiterin auch eine Kinderpflegerin angeklagt, die ihr erstinstanzliches Urteil akzeptiert hatte. Die Frau wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.
Eltern als Zeugen
Schon im ersten Prozess sah sich die ehemalige Kita-Leiterin als Opfer einer Intrige durch andere Kolleginnen. Im Berufungsprozess wurden nun auch mehrere Eltern als Zeugen gehört, viele äußerten sich positiv über die Erzieherin und die ehemalige Kita-Leitern und erklärten, dass ihre Kinder immer gerne in die Kinderkrippe gegangen wären und sich nie beschwert hätten.
Vorwurf: Kind geschlagen
Dagegen berichtete ein Elternpaar am zweiten Prozesstag, dass ihr Kind geschrien habe, wenn es in die Kita sollte. An seinem dritten Geburtstag erzählte es seinen Eltern, dass es von der Kinderpflegerin geschlagen worden sei.
Mit der Berufungsverhandlung geht die 41- Jährige rein strafrechtlich kein Risiko ein. Wie Gerichtssprecher Daniel Kolk dem Bayerischen Rundfunk erklärte, kann das neuerliche Urteil des Landgerichts Coburg für sie nicht schlechter ausfallen als das . Eine höhere Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe kann also nicht verhängt werden.