Ausschlaggebend für das Urteil waren Widersprüche hinsichtlich der Lage der Kühlkammer auf dem Betriebsgelände der Bäckerei. So sei sie einmal nördlich und einmal südlich des Bestandsgebäudes eingezeichnet. Ferner sei ein "Regenschutz für eine Kühlzelle" genehmigt worden, was dem tatsächlichen Bau widerspreche.
Weitere Verhandlungen am Morgen
Gegen das Regensburger Landratsamt hatte ein Ehepaar aus der Nachbarschaft geklagt. Das Paar hatte sich in der Vergangenheit wiederholt über Lärm und Gerüche aus der Backstube beschwert. Eine Ursache sah es in der baulichen Situation auf dem Gelände. Den Behörden warf es Untätigkeit vor.
Seit 2005 wohnt das Ehepaar in der Nähe, 2009 zog es in ein direkt an die Backstube angrenzendes Wohnhaus. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann Berufung eingelegt werden. Der Nachbarschaftsstreit ist Gegenstand zweier weiterer Verhandlungen am Vormittag.