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Symbolbild: Ein Kopf mit roten Haaren

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Schmerzensgeld nach Friseurbesuch

Weil sie mit der Leistung ihres Friseurs unzufrieden war, hat eine Frau aus dem Landkreis Augsburg per Zivilklage 500 Euro Schmerzensgeld erstritten. Die Frau war mit der Haarfarbe nicht zufrieden, färbte die Haare nach, was aber zu Problemen führte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben.

Die Friseurkundin aus dem Landkreis hatte das Amtsgericht angerufen, weil sie statt einem hellen blonden einen rotgoldenen Ton bekommen hatte und sie dann durch das Nachfärben auch noch eine Reizung der Kopfhaut erlitten habe, auch seien die Haare brüchig geworden, so die Argumentation der Frau. Weil deshalb Haare abgeschnitten werden mussten, habe sie sogar - wegen der optischen Beeinträchtigung - ein Vorstellungsgespräch abgesagt. Dafür wollte sie 3.000 Euro Schmerzensgeld von der Friseurin.

Das Augsburger Amtsgericht hat nun geurteilt, dass 500 Euro insgesamt gerechtfertigt sind. Des Weiteren muss die Beklagte der Klägerin die Kosten für Spezialshampoo und Medikamente erstatten und auch die Kosten für das Blondieren. Das Urteil ist rechtskräftig.