Das Landgericht Traunstein verurteilte den 52-Jährigen am Nachmittag wegen versuchter räuberischer Erpressung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Erhebliche Bedrohungslage
Er hatte vergangenen März in einer Bankfiliale in Bayerisch Gmain gedroht, seinen angeblich mit Sprengstoff ausgerüsteten Rollstuhl in die Luft zu jagen. Der Verurteilte habe für eine erhebliche Bedrohungslage gesorgt, sagte der Richter zur Begründung. Aber es gelte auch, seine schwere Erkrankung zu berücksichtigen. Der 52-Jährige ist seit einem Schlaganfall vor einigen Jahren schwer behindert. Er kam damit nach Aussage seines Verteidigers nie zurecht.
Persönlichkeitsstörung nach Schlaganfall und eine Verzweiflungstat
Ein Gutachter attestierte ihm unter anderem eine organische Pesönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung des Steuerungsvermögens. Der Rollstuhlfahrer hatte zu Beginn der Verhandlung sämtliche Vorwürfe eingeräumt. Er war offenbar verärgert und verzweifelt, weil ihm die Bank die Eröffnung eines Kontos verweigert hatte.
Die Bombendrohung stellte sich zwar letztlich als leere Drohung heraus, sorgte aber für einen stundenlangen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in Bayerisch Gmain. Polizeibeamte und Bankangestellte sagten vor Gericht aus, dass einige der Aussagen des Mannes durchaus glaubwürdig und überzeugend waren.
Roboter kam zum Einsatz
Experten des Landeskriminalamts kamen nach Bayerisch Gmain, um den Rollstuhl zu untersuchen. Nach der Räumung der umliegenden Häuser hat ein Roboter der Technischen Sondergruppe (LKA) aber nichts Verdächtiges feststellen können. Kurze Zeit später konnten die Einsatzkräfte Entwarnung geben, die evakuierten Häuser wurden wieder freigegeben.