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München Hauptbahnhof

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Polizei klagt über Wildpinkler an Münchner Bahnhöfen

Am Münchner Haupt- und Ostbahnhof sind Wildpinkler laut Bundespolizei zu einem echten Problem geworden. In den meisten Fällen ist übermäßiger Alkoholgenuss der Grund für das öffentliche Urinieren. Von Lena Deutsch

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Der Bundespolizei in München reicht's - und zwar mit den Wildpinklern. Zwar gäbe es keine offiziellen Zahlen, doch laut den Kollegen häufe sich in letzter Zeit das "Bieseln" am Haupt- und auch am Ostbahnhof, so Wolfang Hauner von der Bundespolizei in München. Nicht nur draußen vor dem Gebäude, sondern sogar mitten in der Schalterstelle würden sich die Leute am Hauptbahnhof erleichtern. Auch entsprechende Pfützen in S-Bahnen seien schon vorgekommen. 

Zwischen Verkaufsstand und Treppe uriniert

Die meisten Übeltäter sind laut Hauner betrunken, fast immer sind es Männer. Gestern Abend etwa, urinierte ein 46-jähriger Deutscher aus Furth im Wald an eine Säule zwischen der Wache und dem Gleis 26. Er hatte 3,47 Promille intus. Wenige Stunden später, erleichterte sich ein 76-jähriger Deutscher aus Giesing in der Haupthalle des Ostbahnhofs zwischen einem Verkaufsstand und dem Treppenaufgang zur Eingangshalle. Auch er war stark alkoholisiert. Nur zwei von vielen Beispielen.

Am Wochende sei es gar nicht so schlimm, da dann die Menschen häufig in Gruppen unterwegs seien und dann vor ihren Freunden die Hose anließen. Aber grad abends unter der Woche wird es laut Hauner unangenehm für die Polizisten, das Bahnpersonal und die Reisenden. Immerhin, so Hauner, das Personal der Deutschen Bahn bemühe sich sehr, den Bahnhof und die Züge sauber zu halten. "Sie reagieren immer sehr schnell". 

Wer erwischt wird, zahlt

Dass bei und an Einsatzfahrzeugen vor der Wache der Bundespolizei beim Hauptbahnhof uriniert wird, daran haben sich die Beamten mittlerweile fast zwangsläufig gewöhnen müssen, erzählt Hauner. Die von der Polizei gefassten Wildbiesler erhalten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen ihres ungebührlichen Verhaltens in der Öffentlichkeit. Auf sie kommt meist eine Geldstrafe zu.