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Luftaufnahme Marktheidenfeld

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Bürgerbegehren in Marktheidenfeld zu Parkplatz unzulässig

Das Bürgerbegehren um den Mainkaiparkplatz in Martkheidenfeld ist unzulässig. Grund sind rechtlichliche Anordnungen im Straßenverkehr. Eine Bürgerinitiative wollte den Parkplatz für den öffentlichen Verkehr erhalten, die Stadt nur für Anwohner.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Bürgerbegehren in Marktheidenfeld zum Erhalt des Mainkaiparkplatzes für den öffentlichen Verkehr ist unzulässig. Diesen Beschluss hat der Stadtrat am Donnerstagabend (19.07.2018) nach einer langen Debatte und vor rund 100 Bürgern mit 13 gegen neun Stimmen gefasst.

Mainkaiparkplatz ab Oktober kein öffentlicher Parkplatz mehr

Der vom Stadtrat im März gefasste und im Mai bestätigte Entschluss hat damit Bestand: Der Mainkaiparkplatz mit 93 Parkplätzen ist ab Oktober kein öffentlicher Parkplatz mehr. Dann dürfen nur noch berechtigte Anwohner und Übernachtungsgäste von Hotels und Unterkünften mit Ausnahmegenehmigung dort ihr Fahrzeug abstellen.

Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig

Warum das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig ist, erklärte der leitende Beamte der Stadt, Matthias Hanakam: Bürgerentscheide seien lediglich im eigenen Wirkungskreis zulässig. Bei Neuregelung einer Parkberechtigung, wie hier beim Mainkaiparkplatz, handele die Stadt aber im übertragenen Wirkungskreis. Das Landratsamt als Rechtsaufsicht vertritt ebenfalls diese Auffassung.

In der kommenden Woche bekomme die Bürgerinitiative den Bescheid, sagte Hanakam dem Bayerischen Rundfunk. Akzeptiert die Bürgerinitiative den Bescheid nicht, müsste sie vor dem Verwaltungsgericht Würzburg dagegen vorgehen.

Hintergrund

Die Bürgerinitiative wollte die Umwandlung des Parkplatzes verhindern. Sie machte sich für ein Bürgerbegehren stark und hatte in den vergangenen Wochen schnell die notwendige Anzahl von 810 Unterschriften erreicht. Die formellen Voraussetzungen seien ebenfalls erfüllt, denn das Bürgerbegehren enthalte eine Fragestellung mit Ja oder Nein und eine Begründung.