Das Amtsgericht Memmingen muss in der heutigen Verhandlung entscheiden, ob die 84-Jährige damit gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat und welche Konsequenzen sie im Fall des Schuldspruchs zu erwarten hat. Möglicherweise muss sie wieder ins Gefängnis und den Rest ihrer Haftstrafe absitzen.
Drei Monate Haft für Ladendiebstahl
Die Rentnerin hatte im vergangenen Oktober bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als sie vom Landgericht Memmingen zu einer dreimonatigen Haftstrafe wegen wiederholten Ladendiebstahls verurteilt worden war. Kurz vor Weihnachten 2017 wurde sie vorzeitig entlassen. Nun soll sie wieder in einem Supermarkt versucht haben, Waren zu stehlen: Lebensmittel und Kosmetikprodukte. Sie bestreitet die Vorwürfe.
Ist "Oma Ingrid" schuldfähig?
Ein Gutachter wurde beauftragt, die Schuldfähigkeit der Rentnerin zu überprüfen und in einer ersten schriftlichen Stellungnahme scheidet eine Schuldunfähigkeit für ihn aus. Das letzte Wort liegt jetzt beim Gericht.