Der Mann ist ein abgelehnter Asylbewerber, der gerade erst aus dem Gefängnis entlassen wurde. Er soll abgeschoben werden. Bis dahin braucht er aber eine Unterkunft, und die in Oberding an der Erdinger Stadtgrenze habe noch "am ehesten die von der Justiz geforderten Eigenschaften", erklärt die Regierung von Oberbayern.
Fußfessel und Bewachung rund um die Uhr
Der verurteilte Sexualstraftäter, der eine Fußfessel tragen muss, darf die Unterkunft nachts nicht verlassen. Rund um die Uhr muss ein Sicherheitsdienst da sein. Und der Mann darf nicht in einer Unterkunft mit Frauen sein.
Verantwortliche vor Ort fühlen sich übergangen
Die vier Familien, die bisher in Oberding gewohnt haben und offenbar gut integriert waren, wurden deshalb in andere Asylunterkünfte verlegt. Nicht nur ehrenamtliche Betreuer sind darüber empört. Auch Landrat Martin Bayerstorfer, Erdings Oberbürgermeister Max Gotz und Oberdings Bürgermeister Bernhard Mücke sind sauer. Sie lehnen die Unterbringung von gefährlichen Straftätern im Landkreis ausdrücklich ab und fühlen sich von der Regierung von Oberbayern übergangen. Deren falsche Entscheidung, so fordern sie, müsse "unmittelbar revidiert" werden.