Die Polizei hatte den 55-Jährigen im Oktober vergangenen Jahres verhaftet. Der Mann hatte die Vergewaltigung den Ermittlern gestanden, den Mordversuch aber nicht zugegeben. Weil er bereits 2005 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt wurde, war seine DNA in der Datenbank. So kam ihm die Polizei auf die Spur.
Prozess in Aschaffenburg: Vergewaltigung bereits verjährt
Die Sonderkommission "Hasenkopf" - benannt nach dem Waldstück zwischen Haibach und Aschaffenburg, wo sich die Tat ereignet hatte - nahm die Ermittlungen 2015 wieder auf. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist laut Polizei seit 2008 verjährt, weshalb der Mann nur wegen versuchten Mordes angeklagt werden kann.
Hintergrund
Die Aschaffenburger Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, am 4. Januar 1988 die aus Offenbach stammende Frau nach einem Diskobesuch in Aschaffenburg an ihrem Auto abgepasst, mit einem Schraubenzieher bedroht und mit ihr in ein Waldstück gefahren zu sein. Dort soll er sie mehrfach vergewaltigt und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Laut Anklageschrift verband der Täter der Frau anschließend die Augen, führte sie tiefer in den Wald hinein und stach wiederholt mit dem Schraubenzieher auf sie ein. Nachdem er die Frau verscharrt hatte, flüchtete der Mann. Die 22-Jährige kam aber wieder zu Bewusstsein, konnte sich zur Straße retten und wurde durch eine Notoperation im nahe gelegenen Klinikum gerettet. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt.