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Münchner ausgerutscht: BGH verhandelt Schnee-Räumpflicht

Münchner ausgerutscht: BGH verhandelt Schnee-Räumpflicht

Wann, wo und wie weit müssen Hauseigentümer Schnee räumen und dafür sorgen, dass niemand auf dem Glatteis vor der Tür ausrutscht? Ein Münchner hat sich verletzt und geklagt. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Mann war bei Schnee und Eis in der Münchner Innenstadt gestürzt, als er von einem Privatgrundstück auf den öffentlichen Gehweg wechseln wollte. Er fiel auf das Kopfsteinpflaster verletzte sich am Knöchel. Jetzt fordert er Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Wer muss Schnee vor der Haustür räumen?

Den Gehweg hatte die Stadt geräumt und gestreut, allerdings wie üblich nicht auf der ganzen Breite und auch nicht direkt am Zugang zu dem Haus, aus dem der Mann kam. In so einem Fall hätte die Hauseigentümerin zusätzlich räumen müssen, findet der Kläger. Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters kann seiner Ansicht nach nicht an der Grundstücksgrenze enden.

Am Landgericht und am Oberlandesgericht München hatte der Mann mit seiner Klage keinen Erfolg, deshalb hat er sich nun mit einer Revision an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewandt.