Es war ein Prozess mit einer unerwarteten Wendung. In der vierten Verhandlungswoche meldete sich plötzlich der Ehemann von Elisabeth W. aus dem Zuhörerraum und behauptete, das Blutverdünnungsmittel selbst geschluckt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertete die Selbstbezichtigung als Falschaussage, weil der Mann seine Frau nach wie vor sehr liebe. An der Schuld der 51-Jährigen hegt die Anklage keine Zweifel. Sie habe ihm über Wochen heimlich das Medikament Marcumar in Essen und Trinken gemischt, um ihn loszuwerden. Elisabeth W. hatte mehrere Jahre ein Verhältnis mit ihrem einige Jahre jüngeren Chef.
Lange Haftstrafe gefordert
Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes - heimtückisch und aus niederen Beweggründen - forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Verteidiger der Angeklagten plädierte für Freispruch, weil ihre Schuld nicht bewiesen sei. Eine Affäre mache sie noch lange nicht zur Mörderin.
Der Ehemann sitzt seiner Selbstbezichtigung wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Sein Fall wird als eigenständiges Verfahren behandelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.