In einem Schreiben des Innenministeriums heißt es, das Vergabeverfahren des Kommunalunternehmens sei rechtmäßig. So gebe es beispielsweise keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Bieter untereinander abstimmen konnten, so das Ministerium.
Vorwurf: Interessenkonflikte und Absprachen
Das Innenministerium als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hatte sich eingeschaltet und eine Prüfung eingeleitet, nachdem die Auftragsvergabe an einen externen Sonderprüfer in die Kritik geraten war. Dieser sollte eigentlich Vorwürfe im Zusammenhang mit Neubauvorhaben des Kommunalunternehmens und der Personalführung des Vorstandes überprüfen. Dann jedoch war der Verdacht aufgekommen, dass das Vergabeverfahren für eben diese Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde: So sollte etwa ein Bieter in unzulässiger Weise vom Angebot des anderen gewusst haben. Außerdem sollten Interessenkonflikte vorgelegen haben.
Bestätigung für Verwaltungsrat
Bezirkstagspräsident Richard Bartsch hatte dies dementiert. Entsprechend positiv bewertete er heute bei der Bezirkstagsitzung in Ansbach die Stellungnahme des Innenministeriums. Das Ergebnis bedeute unterm Strich, dass das Vergabeverfahren ordnungsgemäß sei und der Verwaltungsrat so weitermachen könne, wie bisher.